Widerrufsbelehrung

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen           

diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um sein Widerrufsrecht auszuüben muss der Auftraggeber der Ohlinger GmbH, Europahof 1, 76831 Billigheim-

Ingenheim mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit Post versandter Brief oder E-mail) über seinen Entschluss, 

diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des 

Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.


Folgen des Widerrufs

Sollte der Auftraggeber diesen Vertrag widerrufen, hat ihm der Makler alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber 

erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über 

den Widerruf dieses Vertrags beim Makler eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Makler dasselbe 

Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem 

Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser 

Rückzahlung Entgelte berechnet.


Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Leistung des Maklers während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er an 

den Makler einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der 

Auftraggeber den Makler von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits 

erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen 

entspricht. Dies kann dazu führen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum 

bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Hat der Makler abhängig von seinen vertraglichen Pflichten also bereits 

vollständige Nachweis- oder Vermittlungsleistungen erbracht, so hat der Auftraggeber die vereinbarte Provisionshöhe 

zu zahlen. 

Für den Fall, dass der Makler zwar keine vollständige Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht hat, hat er im 

Fall der vertraglichen Vereinbarung von Aufwendungsersatzansprüchen, Anspruch auf Ersatz der ihm bis zur 

Widerrufserklärung entstandenen und von ihm nachweisbaren Aufwendungen.


Maklerleistung während der Widerrufsfrist

In Kenntnis der vorgeschriebenen Konsequenzen beauftragt der Auftraggeber den Makler ausdrücklich, seine 

Leistungen, die Gegenstand dieses Vertrags sind, bereits während der Widerrufsfrist zu erbringen.



 
 
 
 
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