Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ohlinger-Immobilienkanzlei ist eine Abteilung der Steel-Men GmbH

 § 1 Geltung

 Der provisionspflichtige Maklervertrag kommt mit der Aufnahme von Kontakten oder Anforderung/ Zusendung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der Steel-Men GmbH über das angebotene Objekt zustande.Folgende AGB´s sind Bestandteil der mit dem Maklerkunden vereinbarten Maklerverträge und werden hiermit von diesem anerkannt.


§ 2 Vertraulichkeit/Weitergabeverbot

 Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inklusive unserer Objektnachweise sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Steel-Men GmbH, die zuvor erteilt werden muss, untersagt. Der Kunde darf die Informationen ausschließlich zu dem im Vertrag bestimmten Zweck nutzen. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach  Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wären, so ist der Maklerkunde verpflichtet, der Steel-Men GmbH die mit ihm vereinbarte Provision inkl. Mehrwertsteuer zu entrichten.


§ 3 Haftungsbeschränkung

Die Steel-Men GmbH weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Trotz sorgfältiger Aufbereitung der Unterlagen kann die Steel-Men GmbH für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Verkäufers/Vermieters keine Haftung übernehmen. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen. Im Übrigen haftet die Steel-Men GmbH bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder dem Fehlen einer von ihr garantierten bestimmten Eigenschaft.


§ 4 Doppeltätigkeit

Der Makler der Steel-Men GmbH darf auch beim Immobilienverkauf für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden. Für diesen Fall verpflichtet sich die Steel-Men GmbH, strenge Unparteilichkeit einzuhalten.


 § 5 Ersatz- und Folgegeschäft

Eine Provisionspflicht des Vertragspartners gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Vertragspartner im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

§ 6 Provision 

Der Provisionsanspruch entsteht, aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Hauptvertrages (notarieller Kaufvertrag) durch die Steel-Men GmbH wirksam zustande kommt. Die vom Kaufpreis abhängige Provision ist in der im Maklervertrag vereinbarten Höhe zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (wird im Vertrag inkl. MwSt. genannt) am Tag des wirksamen Vertragsabschlusses fällig und innerhalb 10 Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen. Es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung im Maklervertrag geschlossen. Im Übrigen hat die Steel-Men GmbH einen Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsschluss. Der Provisionsanspruch wird nicht davon berührt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete oder Erbbaurechtskauf statt Grundstückskauf).

§ 7 Datenschutz

Der Maklerkunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Steel-Men GmbH zur Erfüllung ihrer Verpflichtung befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Maklerkunden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

§ 8 Gerichtsstand

Sollte es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handeln, vereinbaren die Vertragsparteien als Erfüllungsort für die beidseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie als Gerichtsstand für etwaige streitige Auseinandersetzungen Landau in der Pfalz.

§ 9 Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen davon unberührt und werden durch wirksame mit gleichem oder ähnlichem Regelungsgehalt ersetzt. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages oder dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
















 
 
 
 
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